Erklärtes Ziel der ISA ist die Förderung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilnahme für Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
Auf der Basis des Grundgesetzes, im besonderen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, setzt sich die LAG ISA für die einheitliche Umsetzung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) ein.
Grundsätzlich dient die Arbeit der LAG dem Auf- und Ausbau der regionalen und überregionalen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten und der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe durch eine intensive Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, Leistungsnehmern und Leistungserbringern. Des Weiteren arbeitet LAG ISA mit Organisationen, Vereinen und Verbänden, Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie Kultur und Medien zusammen.
Es ist unser zentrales Anliegen über unterschiedliche Wege auf die Absicherung sowie den Ausbau von individuellen Angeboten von Assistenzdienstleistungen für Menschen mit Behinderung hinzuwirken.